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Bekanntmachungen

Hier soll ein Raum sein, für mehr oder weniger offizielle Bekanntmachungen im Spiel. – TilmannHolst

Folgende Personen gesucht

Im steter Sorgnis um das Wohlergehen der von ihm verwalteten Bürger bittet Ritter Docatius um Nachricht betreffs folgender Personen, wo sie sich aufhalten oder zumindest, ob es ihnen wohl ergehe.

Quintaner Mickail, Der Monicus, Meister Hellenius, Alrik Sattelmann, Jasper & Piet

Sachdienliche Hinweise nimmt jeder Büttel entgegen.

Zudem wird höflichst gebeten, das aushängende Einwohnerregister Ludwigsteins auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.


Bekanntmachung der Grenzwacht

Es sei im nordmärkischen Teil des Lehens Dreiländereck untersagt, Jagd auf Wölfe aller Art zu machen, oder einem Wolf Schaden zuzufügen. Desweiteren sei es untersagt, Fallen für Bären und anderes Großwild auszulegen in den Landen des Edlen Magnus´ von der Wolfswacht. Zuwiderhandlung gegen diesen Beschluss sind der Obrigkeit zu melden und lebenslanger Kerkerhaft in der Feste Wolfswacht, sowohl des Jägers selbst, als auch seiner in seinem Haus wohnenden Familie, geahndet

So beschloßen im Jahre 6 nach Lorjaks Thronbesteigung, Magnus von der Wolfswacht


Hafennachrichten der Admiralitaet

Alle Seeleute der koeniglich larhgotischen Flotte und der Vredeschiffe der Hanse unter dem Kommando Konteradmirals v. Knesebeck haben am Ersten Tag des Maerzmonats bei Morgenebbe nuechtern und mit voller Ausruestung zur alljaehrlichen Fruehjahrsmusterung am Pier anzutreten. Fuer den Tag vorher gilt Sperrstunde und Zapfenstreich zur 1. Nachtwache in allen Hafenschenken und Etablissements. Bootsmann Henning Knute von der “Graf Jaron” wird mit seinen Gehilfen fuer den Einhalt dieses Gebotes sorgen. Der Schiffskaplan wird eine Messe lesen. Darauf folgen Ansprachen des Admirals und des Grafen.

Die Eissegler “Schneestern” und “Schwarzbaer” stechen 10 Tage vorher von Frosthier aus in See. Die schnellen Boote aus Ørhus, Hornwall und Ludwigstein erreichen Hammerburg vorraussichtlich zu Beginn der zweiten Maerzwoche.

Von den guenstigsten Anbietern werden noch 2 Dutzend Spieren, 5 Festmeter zweizoellige Eichenplanken, 6 Tonnen Pech und 50 Pfund Schiffsnaegel gekauft. Ferner 300 Ellen Sturmsegeltuch und 20 Rollen 1 1/2 zoelliges Hanfreep. Angebote an den Werftmeister.

gegeben zu Beginn der Fastenzeit AOUD


Noch immer Fünf Silber für den schönsten Namen

Graf Langoras ut Hilgenloh zu Ludwigstein fügen zu wissen, dasz der Wettbewerb um den schönsten Namen für des Grafen neuen Knörr ob der turbulenten Ereignisse auf Burg Hohen-Richtstätten bis zum Yorkfeuer verlängert wurde.

Ferner sei verkündet, dasz Docatius Viator zum Ritter geschlagen sey und ihm das Gut Dreytann als Lehen gegeben wurde.

i.A. Ritter Docatius Viator zu Dreytann, Grafschaftsverwaltung


Fünf Silber für den schönsten Namen

Graf Langoras ut Hilgenloh zu Ludwigstein lobt einen Preis von fünf Silberlingen aus für den, der ihm den schönsten Namen für sein Knörr (Handelsschiff) vorschlägt. Dies soll geschehen bis zum Wintertreyben 16 n.Y. Die Vorschläge sind in persona, per “Schnellen Boten” oder auf sonstigem Wege unter Angabe des eigenen Namens beim Verwalter Ludwigsteins, Docatius Viator, abzugeben.

i.A. Docatius Viator, Grafschaftsverwaltung Ludwigstein


Hafennachrichten

Preisausschreiben Die Leitung der Koenilgich larhgotischen Flotte lobt 10 Thaler Preisgeld demjenigen Erfinder aus, dem es gelingt, einen sinnreichen Flugapparat zu bauen. Er soll von Bord aus zu bedienen sein und im Stande sein, Flaggensignale in grosse Hoehen ueber Schiffsmasten hinaus zu tragen. Nach Moeglichkeit soll er zum Schiff zurueck kommen.

gegeben zum Ende der Segelsaison im dritten Jahr Koenig Rhavins


Bekanntmachung des Grafen zu Hammerburg

Die Gegenerlässe zum Hammeritenerlass werden aufgehoben. Der Handel sowie die miltärische Zusammenarbeit mit der Grafschaft Averbergen werden wieder aufgenommen.

Gegeben nach dem Wintertreybn 15 nach York


Hammeritenerlass

Es ist nicht gestattet den Glauben an die Erbauer in der Öffentlichkeit auszuüben. Das Abhalten von Götterdiensten für die Erbauer oder das Missionieren für jenen Glauben wird der Blutgerichtsbarkeit entsprechend bestraft.

Gegeben zum Wintertreyben 15 nach York

Der Graf von Averbergen


Bekanntmachung des Ältestenrates von Frosthier

Der Ältestenrat von Frosthier gibt bekannt, dass für die Dauer der Abwensenheit des Grafen zu Frosthier, Mina Caspai in das Amt des Truchess gehoben wird und ihr somit alle Rechte und Pflichten die damit verbunden sind zu teil werden.

Gegeben am Tag vor dem Wintertreybn 15. n. York

Der Ältestenrat von Frosthier


Bekanntmachung des Grafen zu Hammerburg

Der vom Graf Derfel von Drachenfuß zu Averbergen gewirkte Hammeritenerlaß stellt eine Beleidigung des Erbauerglaubens und eindeutige Drohung gegen die Bürger der Grafschaft Hammerburg und somit der Grafschaft Hammerburg selbst dar. Wir sind von dieser Haltung des Grafen von Averbergen gerade in diesen schweren Zeiten enttäuscht und fühlen uns zu den folgenden Schritten gezwungen. Wer einem Hammerburger das Recht auf Ausübung seines Glaubens versagt, muss damit rechnen von Hammerburgern gemieden zu werden. Daher werden bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Hammeritenerlasses folgende Gegenerlässe aufgesetzt.

Gegeben einem Monat vor dem Wintertreybn 15. n.York

Graf Klaas Radebrecht zu Hammerburg


Hammeritenerlass

Der Irrglaube an die Erbauer ist verboten. Wer diesen Glauben ausübt wird bestraft. Das Abhalten von Götterdiensten für die Erbauer oder das Missionieren für jenen Glauben wird der Blutgerichtsbarkeit entsprechend bestraft.

Gegeben zu Mittsommer 15 nach York

Der Graf von Averbergen


Der militärische Nachrichtendienst aus Hammerburg meldet…


Der militärische Nachrichtendienst aus Hammerburg meldet…


Trennung der Frosthierer Wacht und des Eisbanners

Der Frosthierer Rat hat fortan eine Trennung der Frosthierer Wacht und des Frosthierer Eisbanners beschlossen. Ständiges abziehen von Truppen um gegen einen Feind ausserhalb der Grafschaft vor zu gehen, dass die Grafschaft selbst mit mangelndem Schutz zurückgelassen wird, soll hiermit unterbunden werden. Das Eisbanner ist von nun an zuständig um sich um die Belange des Reiches und die ausserhalb Frosthiers zu kümmern. (24.09.08)


Hafennachrichten der Admiralität

Die Gueldenhainer Stuetzpunkte Vishaven, Heersholm und Norderholm auf Angermanland sind gefallen. Das Seegebiet nordoestlich der Insel der Winde, insbesondere die Inseln Angermanland und Jesland sind bis zum Wintereinbruch fuer die Larhgotische Kauffartei gesperrt. Die Bryggholmfahrt ist weiterhin moeglich. Mitte September wird ein fuer dieses Jahr letzter Konvoi dorthin unter dem Schutz eines Eisseglers auslaufen. (22. August 2008)

Hafennachrichten der Admiralität

Wegen der zunehmenden Sichtungen unbekannter Kriegsschiffe vor Larhgos Kueste unternimmt die Flotte eine Reise nach Frosthier, um die dortige Kueste zu schuetzen. Sie wird vor Wintereinbruch zurueck erwartet. Hurtig segelnde Kauffahrer haben Gelegenheit, sich als Konvoi in beiden Richtungen anzuschliessen.


Graf Langoras ut Hilgenloh zu Ludwigstein fügt hierdurch zu wissen :

Nogaras der Graue wird zum Hofmagier Ludwigsteins ernannt.

Die Einwohner des Dorfes Ulmenhain können künftig ihre Steuern in Segeltuch und Bauholz entrichten. Außerdem ist das Dorf Ulmenhain für die Jahre 15 und 16 n.Y. von der Kopfsteuer befreit. Der Dorfälteste des Dorfes Ulmenhain wird zum Richter bestallt.

Der Gardesold wird neu festgesetzt wie folgt : Gardisten 1s/Tag, Waffenbrüder 2s/Tag, Ritter ohne Lehen 3s/Tag.

In die Garde Ludwigsteins aufgenommen werden :

i.A. Docatius Viator, Grafschaftsverwaltung


Hafennachrichten der Admiralität

Da die Arbeiten am Westerpier nun beendet sind, wird der Hafen wieder freigegeben. Die Instandsetzung der Osterkaje wird bis auf weiteres verschoben.

Gegeben drei Wochen vor Mittsommer 15 n. York, Admiral Onno Dreizack

Hafennachrichten der Admiralität

Da nun die meisten Schiffe bei gutem Wetter auf Fahrt sind, werden in Hammerburg die Hafenanlagen gestrichen und ausgebessert. Alle noch verbleibenden Schiffe mögen schnellstmöglich laden und den Hafen verlassen oder gegebenenfalls im Schutz der Leuchtturminsel auf Reede liegen. Wer Eilgut zu löschen hat, kann dies an der Osterkaje tun, die zuletzt überholt wird. Dort ist Platz für zwei Schiffe. Diese Regelungen gelten nicht für das Flaggschiff unserer hochgeschätzten Gäste aus Güldenhain, welches bis zum Abschluss der Verhandlungen am Westerpier liegen bleiben mag.

Der Werftmeister kauft für die notwendigen Arbeiten Teer, Terpentin, Priggenreisig und trockenes Fichtenholz beim günstigsten Anbieter an. Er ist bei seinem Boot am Westerpier anzutreffen.

Gegeben am Frosthierer Biertautag 15 n. York, Admiral Onno Dreizack


Bekanntmachungen des Konzils

Konzilsbeschlüsse zum Verhältnis des Hammeritenordens zum larhgotischen Konzil

Die Hammeriten interessieren sich allein für die Belange Hammerburgs. Sie wollen und werden im restlichen Larhgo nicht missionieren und beanspruchen keinerlei weltliche noch religiöse Macht im restlichen Larhgolande.

Berät das Konzil über religiöse Angelegenheiten Hammerburg betreffend, so geschieht dies mit Beisitz eines Vertreters des Hammeritenordens, der stimmberechtigt ist.

Das Konzil übersendet den Hammeriten vor Konzilssitzungen eine Tagesordnung, aus der hervorgeht, ob und in welchen Punkten Hammerburg betroffen ist. Bei Unstimmigkeiten vermittelt der Quintanerorden.

Gegeben am Tage des Yorkfeuers 14/15 n. York

Verkündet am Tage des Frühlingsopfers 15 n. York

Menea, Priesterin des Cron

Nele, Priesterin der Alina

M.w.d.M.n.d.i.u/o.s.l.d.M.t.i. Solveig Onesorg

Hammerit Hademar Wigbolt


Bekanntmachungen von König Rhavin

Vor dem Feste des Yorkfeuers sollen sich Larhgoten und Gäste im Bardenwettstreit messen. Gesungen werden soll über Larhgotische Helden und Heldentaten. Seine Majestät König Rhavin wird den Sieger königlich entlohnen.

Das Ministerium wird das Irshingste der Lieder mit einem Preis belohnen.

Wer Text und Noten seines Sanges im Ministerium abgebe, wird mit einem halben Thaler entlohnt.

Anwärter auf den Posten des Admirals der Larhgotischen Flotte sollen in den Tagen des Yorkfeuers bei seiner Majestät dem König vorsprechen.


Bekanntmachungen des Grafen von Ludwigstein

Auf Erlass des Grafen Langoras werden das Goldene Bäumchen von Moorende und die direkte Umgebung zum Heiligen Ort erklärt. Das Bäumchen und der Ort sind vor Unbill zu schützen und unantastbar. Schädigung des Goldenen Bäumchens sowie Schändung des Heiligen Ortes werden mit dem Tode bestraft !

Per Erlass des Grafen Langoras ist fortan die Herstellung, die Verbreitung und der Besitz der “Stimme Larhgos” in Ludwigstein bei Strafe verboten. Aufgefundene Exemplare sind umgehend und ungelesen dem Grafen oder einem seiner örtlichen Vertreter zu übergeben und an den Grafen weiterzuleiten.


Bekanntmachung von Ignatius Zorn, Sonderbeauftragten des Grafen zu Hammerburg

Der heimtückische Angriff auf den Frieden und die Sicherheit der Bevölkerung von Hammerburg und Frosthier konnte ruhmreich durch die Verbündeten Truppen des Nordens zurückgeschlagen werden. Auch wenn wenige Helden ihr Leben lassen mussten, so konnten dem Feind beträchtliche Verluste beigebracht werden. Als Ursache für die Invasion der schwarzen Nordmänner konnte reine Plünderei der örtliche Gehöfte ausgemacht werden.


Bekanntmachungen von König Rhavin

Seine Majestät, König Rhavin, wählte keine Grafschaft als festen Sitz, sondern wird als König aller Larhgoten durch Larhgo reisen. Die Grafen und die Bevollmächtigten werden den König und sein Gefolge mit allem gebührenden Ehren empfangen und bewirten, wenn der König ihre Hoheitsgebiete bereist.

Mitglieder des Hofstaates von König Lorjak sollen umgehend bei seiner Majestät, König Rhavin, oder dem Ministerium vorstellig werden, so sie ihr Amt weiter ausführen wollen. Das Ministerium hat die Aufgabe die Amtsrolle des Hofstaates zu führen.

Die Larhgoten mögen am Tage vor dem Yorkfeuer zusammenkommen und in Lied und Wort und Geist zum Fest der larhgotischen Künste den larhgotischen Helden und Heldentum gedenken. Seine Majestät, König Rhavin, stiftet einen Preis um die beste Leistung zu ehren.


Bekanntmachung des Konzils

Die Bruderschaft der Erbauer entsendet einen ihrer Brüder, der dem larhgotischen Konzil in beratender Position beiwohnt. In religiösen Angelegenheiten, die Hammerburg betreffen, hat dieser eine Stimme. Dieser Beschluss gelte vom Tag der Krönung König Rhavins bis zum darauffolgenden Yorkfeuer. Danach sei die ganze Angelegenheit erneut zu beraten.

Das Konzil


Ein Hoch auf König Rhavin!

Dem Volke sei hiermit verkündet, dass die Kür Ritter Rhavin Ordos zu Süsel zum neuen König Larhgos kürte. König Rhavin wurde noch am selben Abend vom Konzil gekrönt und gesegnet.

Lang lebe König Rhavin!

Einig für Larhgo!


Bekanntmachung des Hammerburger Grafen

1. Kanonen und Schusswaffen sind in Hammerburg verboten, es sey den sie sind im Besitz von Soldaten Hammerburgs. Ein jeder Hammerburger hat das Recht und die Pflicht solche Waffen von unberechtigten Personen zu beschlagnahmen und sie der Wacht zu übergeben. Die Besitzer dieser Waffen sind festzunehmen und der örtlichen Gerichtsbarkeit auszuliefern.

2. Auf Piraterie und Schmuggel steht der Tod am Strang.

3. Zur Abschreckung sollen alle Piraten auf der zu Hammerburg Stadt vorgelagerten Leuchtturminsel aufgehängt werden. Die Gefängnisse in der Hammerburger Festung werden ausgebaut.

4. Ein jeder Seemann, der keinen Liegepapiere oder Seemannsbrief einer Hammerburger Hafenmeisterei vorweisen kann, steht unter Piraterieverdacht und ist unverzüglich festzunehmen und festzuhalten, bis seine Rechtschaffenheit geprüft ist. Im Falle der Unschuld, soll er einen Silberthaler Bußgeld für die fehlenden Papiere der Hafenmeisterei zahlen. Ihm steht kein Schadenersatz für die erlittene Haft zu.

5. Auf einen jeden Piraten, der zum Biertautag die Soldaten Hammerburgs und Frosthiers angegriffen haben wird ein Kopfgeld von 5 Thalern ausgesetzt. Sie sollen, falls möglich, lebend gefangen genommen werden.

Der Graf von Hammerburg


Bekanntmachung der Erlässe von Truchsess Langoras zum Frühlingsopfer 14 n.Y.

Gesucht

Nik Grinwin, der Magier, ist geflohen und wird hiermit zum Staatsfeind erklärt. Es wird ein Kopfgeld von 20 Thalern ausgesetzt. Nik Grinwin hat ein Kästchen bei sich, welches auf keinen Fall beschädigt, oder geöffnet werden sollte. Es ist der larhgotischen Obrigkeit zu übergeben. Der Zustand von Nik Grinwin selbst bei Übergabe ist irrelevant.

Rat der Völker

Der Rat der Völker besteht aus einem Zwergen, einem Elben und einem Menschen. Berufen in diesen Rat werden: Für die Zwerge: Goras, Waffenbruder der Schwarz-Weissen-Garde Für die Elben: Tjalf Für die Menschen: Karla Windisch, Knappin des Reichsritters Elrin

Der Rat der Völker soll dem Truchsess in allen Belangen beratend zur Seite stehen, um den von König Lorjak eingeschlagenen Weg der Vereinigung der Völker fortzuführen.

Steuergesetz

Ein Zehnt von allen in einer Grafschaft gegossenen und geprägten Münzen sind an die Krone zu entrichten. Eine Kopfsteuer wird NICHT erhoben. Der Zehnte Teil aller eingenommenen Steuern wird von der Krone dem Konzil als Spende übergeben, um Schreine und Tempel zu erhalten und gegebenenfalls neu zu errichten.

Die Reichsbank

Die Reichsbank wird ab dem heutigen Tage vom Quintanerorden gegründet und verwaltet.


Ausweisung durch den Grafen von Averbergen

Aufgrund schwarzmagischer Umtriebe, Nekromantie sowie dem Paktieren mit bösen Kreaturen erkläre ich Magister Hora zu einer Persona non grata. Er ist der Grafschaft Averbergens verwiesen.

Kein Averbergener soll ihm Unterkunft gewähren oder Unterstützung jedweder Art zukommen lassen.

Nach §51 der Strafgesetze Averbergens wird angewandte Schwarzmagie mit dem Tode bestraft. Aus Achtung vor dem Amt wird hiermit der Fall an seine Majestät verwiesen.

Verkündet am letzten Tag des zweiten Irrshin im Jahre 13 nach York

Der Graf von Averbergen


Bekanntmachung des Hammerburger Grafen

Die Rechtsprechung und die Vollstreckung von Urteilen, auch in Glaubensfragen, innerhalb Hammerburgs Grenzen geschiet nur mit Erlaubnis des Grafen von Hammerburg oder einem seiner Vertreter. Dem ausdrücklichen Willen des Königs ist hingegen unverzüglich zu entsprechen.

Bekanntmachung des Hammerburger Rates

Der Hammerburger Rat widerruft den Steckbrief, der auf die Mandraenke ausgesetzt wurde. Da durch kürzliche Ereignisse von diesem Schiff keinerlei weitere Übergriffe befürchtet werden müssen, wird das Kopfgeld zurückgezogen. Februar 12.n York (16.02.2006)


Bekanntmachung des Averbergener Volksrates

Der Averbergener Volksrat beruft die Mitglieder des Averbergener Ritterrates in den Averbergener Hofrat. Somit besteht der Averbergener Hofrat aus Ritter Conner, Ritter Bjaron von Lilienthal, Ritter Derfel von Drachenfuß sowie weiterhin Volksvertreterin Tani. Januar 12 n. York (23.01.2006)


Nahe des Gutshofes “zur Lu” beim Mühlenmoor ist am heutigen Tage ein Knabe geboren worden, der den Namen Lilhion Alvevis trägt, erstes Kind des Druiden Eremos Alvevis und seines Weibes Lysandra geborene Mollenhauer aus Daasdorf. Nach einer anstrengenden und schwierigen Geburt sind Mutter und Kind wohlauf. Die glücklichen Eltern danken allen, die sie in den vergangenen Tagen so tatkräftig unterstützt haben. 7. August 12 n. York (07.08.2005)